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Benutzungsordnung

Die Bücherei St. Michael steht als öffentliche Bücherei jedem Leser zur Verfügung.

Vor der ersten Entleihung meldet sich der Interessent in der Bücherei persönlich an und entrichtet den Jahresbeitrag. Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich an die Bücherei zu melden.
Durch seine Unterschrift bestätigt der Leser oder sein gesetzlicher Vertreter (bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren) die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und sie einzuhalten.

Die Leihfrist von Büchern, CDs, DVD´s und Tonies beträgt 3 Wochen, Zeitschriften 1 Woche und kann verlängert werden, falls die Medien nicht von einem anderen Leser vorbestellt wurden.

Der Entleiher verpflichtet sich, die ausgeliehenen Medien sorgfältig zu behandeln, sie nicht an Dritte weiter zugeben und die Vorschriften des Urheberrechtes einzuhalten. Bei selbst verursachten Beschädigungen oder Verlust wird der Entleiher haftbar gemacht, ein entsprechender Schadensersatz zur Wiederbeschaffung ist sofort zu leisten.

Falls der Entleiher bei Benutzung Beschädigung feststellt, ist diese der Bücherei mitzuteilen. Bitte nehmen Sie nicht selbständig Reparaturen vor.

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